Michael Kraus
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Dachdecker- sowie Klempnerhandwerk
Langenbergheimerstraße 51 | 63546 Hammersbach
Tel. 0 61 85 - 16 24 | Fax 0 61 85 - 397 | M.Kraus.Sachverstaendiger@t-online.de

Mein Werdegang
1987 Dachdeckergeselle

1994 Dachdeckermeister
Bundesfachschule für Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik Mayen Eifel


Erweiterte Ausbildung
• Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdecker- sowie Klempnerhandwerk im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden
• Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Teilgebiete: Solarthermie und Photovoltaik im Dachdeckerhandwerk im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden


Weiterbildung
Seminare im Berufsbildungswerk des Hessischen Dachdeckerhandwerk Weilburg
• 2005 Sachverständigentage des Hessischen Dachdeckerhandwerk
• 2005 Bauphysik
• 2007 Sachverständigentage des Hessischen Dachdeckerhandwerk
• 2008 Sachverständigentage des Hessischen Dachdeckerhandwerk

Seminare in der Handwerkskammer Wiesbaden
• 2007 Rechtliches Grundwissen Ablauf von Prozessen
• 2008 Sachverständigertagung

Seminare im Berufsbildungswerk des Deutschen Dachdeckerhandwerk Mayen
• 2007 Die neue Energieeinsparverordnung EnEV
• 2008 Die neue Flachdachrichtlinie

Seminare im Konkress Zentrum in Rottach Egern
• 2008 Bauschäden Forum
• 2009 Bauschäden Forum


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung/ Baubegleitende Tätigkeiten ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Nach einem kostenfreien ersten Beratungsgespräch senden wir bei Interesse in der Regel unmittelbar ein Vertrag über die Sachverständigenleistung zu.

Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges Gutachten in 2facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanlage, einem Duplikat mit Lichtbildanlage. Ein weiteres Duplikat, die Dateien der Bilder bzw. die elektronische Datenspeicherungen verbleiben beim Auftragnehmer. Form und Gliederung der Gutachten entsprechen den Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.)

Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

Sachverständigenhonorar

Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten ist es schwer, hier die letztendlichen Kosten zu nennen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir ermitteln Ihnen die Kosten unserer Leistung. Abgerechnet werden kann über Stundenhonorar bzw. Pauschal.

Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung wird individuell vereinbart und ist mit Unterzeichnung des Vertrages sofort fällig. Der Versand des Gutachtens erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Konto.

Das Sachverständigenhonorar ist als Dienstleistung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Unabhängig hiervon kann auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel angegeben sein. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandpauschale von 3,00 Euro zuzüglich Portokosten (Einschreiben mit Rückschein etc.) und Verzugszinsen fällig. Als Zinssatz gilt ein um 4 % über dem Diskontsatz der Bundesbank liegender Zinssatz als vereinbart. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei Zahlungen ist immer die Rechnungsnummer anzugeben.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (inkl. Anlagen und Lichtbildern) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Sachverständigenhonorars (inkl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros.

Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 80,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

Gutachtenerstattung
Die Gutachtenerstattung erfolgt durch einen von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.