Beratung
Eine fachkundige, neutrale Beratung und Unterstützung gibt Ihnen Sicherheit.
Beratung:
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Dachdeckerhandwerk.
Bei Abdichtungen von Flachdächern, von Bauwerksabdichtungen, sowie bei Terrassen und Balkonabdichtungen, Steildacheindeckungen mit Schiefer, Tonziegel oder Betondachsteinen und der Bekleidung von Fassaden.
Unter der Beachtung von gesetzlichen Anforderungen wie z.B. der Energie-Einspar-Verordnung, den Anforderungen von Regelwerken und Normen.
Wir beraten Sie objektiv und neutral über den Ist-Zustand Ihrer Dachabdichtung, Ihrer Dacheindeckung oder Ihrer
Planungswünsche. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Entscheidung.
Baubegleitung:
Bei der Ausführung der Arbeiten gibt Ihnen eine Baubegleitung noch eine Sicherheit mehr. Durch regelmäßige Kontrolle auf der Baustelle überprüfen wir, ob das ausführende Unternehmen alle Arbeiten so ausführt, dass diese dem allgemein, anerkannten Stand der Technik und dem L.V. entsprechen.
Bauabnahme:
Bei der Abnahme wird nach Fertigstellung der Leistungen bzw. Teilleistungen überprüft, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Wenn die Arbeiten fertig gestellt, überprüft und mangelfrei sind, erfolgt die Abnahme. Diese Abnahme ist ein wichtiger Vorgang im Zuge der Bauausführung. Wir stellen für Sie sicher, dass die Vergütung der erbrachten Leistungen des Unternehmers auch dem Wert entspricht, den Sie durch gemeinsame Beratung, Planung und Ausschreibung erwarten.
Gutachtenerstellung:
Bei der Erstattung von Gutachten ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.S.) seinem Eid zur objektiven Beurteilung der Streitsache und der Sachverständigenordnung verpflichtet. Egal welche Art von Gutachten erstellt wird, der Gutachter muss unabhängig, unbefangen und sachlich unparteiisch seine Feststellungen treffen
Streitgutachten:
Um strittige Fragen zwischen den Parteien zu klären, beauftragen die Gerichte vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Der Sachverständige behandelt grundsätzlich nur die Beweisfragen aus fachlicher Sicht und trifft niemals rechtliche Entscheidungen.
Ein Streit aufgrund mehrerer gegensätzlicher Auffassungen kann über das Streitgutachten geklärt und durch das Gericht entschieden werden. Möglich ist auch dass ein Streit außergerichtlich beigelegt werden kann. (siehe auch Schiedsgutachten)
Privatgutachten:
Ein Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben und dient zur Klärung von Sachverhalten oder Sicherung von Beweisen. Im Falle eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten die Sachverhalte auf, die Schlüsse zur Verantwortlichkeit geben können. Der Auftraggeber kann sich dann aus der im Gutachten gewonnenen Feststellungen überlegen, welche weiteren Schritte er einleiten will. Oft führen Privatgutachten zur Einsicht des “Schuldigen”. ohne dass es überhaupt erst zum Rechtsstreit kommt. Dies ist sicherlich für beide Seiten ein befriedigendes und kostengünstiges Ergebnis.
In Schuldfragen wird sich jedoch der Sachverständige nicht äußern. Dies fällt einzig und allein in den Bereich der Rechtsberatung durch einen ordentlichen Rechtsanwalt.
Wertgutachten:
Wertgutachten ermitteln den Wert einer Sache auf Basis fachlicher Feststellungen und ggf. Marktgegebenheiten. Wertgutachten dienen oft der finanziellen Regulierung von Schäden durch Versicherer, sie können aber auch Grundlage einer Kaufpreisermittlung für eine Immobilie sein.
Schiedsgutachten:
Ein Schiedsgutachten ist eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass alle Beteiligten dieses Gutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.
Der Sachverständige beurteilt die Streitsache aus seiner Sicht neutral und fachlich kompetent. Der Schiedsgutachter übernimmt dabei die Funktion eines Schiedsgerichtes. Entscheidungen des Schiedsgutachters sind rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes. Die Parteien akzeptieren dabei das Urteil des Gutachters.
Versicherungsgutachten:
Wir sind für Sie da, wenn das Wetter Schaden anrichtet!
Für Versicherungen und Versicherungsnehmer erstellen wir zeitnah und unabhängig Gutachten zur Ermittlung von Versicherungs- und Ersatzwerten. Die Schadensbereiche umfassen Sturm- und Hagelschäden sowie Brandschäden.
Gutachterliche Stellungnahmen (Kurzgutachten):
Für kleinere Schäden oder Fragen erstellen wir Ihnen auch gerne ein Kurzgutachten. In einigen Fällen ist ein umfangreiches Gutachten nicht notwendig. Ist es zur Beantwortung der Fragen ausreichend, erstellen wir lediglich eine gutachterliche Stellungnahme. Dies spart Zeit und Kosten. Wenn es einmal ganz eilig ist
Mein Werdegang
1987 Dachdeckergeselle
1994 Dachdeckermeister
Bundesfachschule für Dach-,Wand- und Abdichtungstechnik Mayen Eifel
Erweiterte Ausbildung
• Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdecker- sowie Klempnerhandwerk im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden
• Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Teilgebiete: Solarthermie und Photovoltaik im Dachdeckerhandwerk im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden
Weiterbildung
Seminare im Berufsbildungswerk des Hessischen Dachdeckerhandwerk Weilburg
• 2005 Sachverständigentage des Hessischen Dachdeckerhandwerk
• 2005 Bauphysik
• 2007 Sachverständigentage des Hessischen Dachdeckerhandwerk
• 2008 Sachverständigentage des Hessischen Dachdeckerhandwerk
Seminare in der Handwerkskammer Wiesbaden
• 2007 Rechtliches Grundwissen Ablauf von Prozessen
• 2008 Sachverständigertagung
Seminare im Berufsbildungswerk des Deutschen Dachdeckerhandwerk Mayen
• 2007 Die neue Energieeinsparverordnung EnEV
• 2008 Die neue Flachdachrichtlinie
Seminare im Konkress Zentrum in Rottach Egern
• 2008 Bauschäden Forum
• 2009 Bauschäden Forum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung/ Baubegleitende Tätigkeiten ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Nach einem kostenfreien ersten Beratungsgespräch senden wir bei Interesse in der Regel unmittelbar ein Vertrag über die Sachverständigenleistung zu.
Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges Gutachten in 2facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanlage, einem Duplikat mit Lichtbildanlage. Ein weiteres Duplikat, die Dateien der Bilder bzw. die elektronische Datenspeicherungen verbleiben beim Auftragnehmer. Form und Gliederung der Gutachten entsprechen den Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.)
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
Sachverständigenhonorar
Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten ist es schwer, hier die letztendlichen Kosten zu nennen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir ermitteln Ihnen die Kosten unserer Leistung. Abgerechnet werden kann über Stundenhonorar bzw. Pauschal.
Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung wird individuell vereinbart und ist mit Unterzeichnung des Vertrages sofort fällig. Der Versand des Gutachtens erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Konto.
Das Sachverständigenhonorar ist als Dienstleistung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Unabhängig hiervon kann auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel angegeben sein. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandpauschale von 3,00 Euro zuzüglich Portokosten (Einschreiben mit Rückschein etc.) und Verzugszinsen fällig. Als Zinssatz gilt ein um 4 % über dem Diskontsatz der Bundesbank liegender Zinssatz als vereinbart. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei Zahlungen ist immer die Rechnungsnummer anzugeben.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (inkl. Anlagen und Lichtbildern) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Sachverständigenhonorars (inkl. MwSt.) Eigentum des Sachverständigenbüros.
Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 80,00 Euro zuzüglich MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
Gutachtenerstattung
Die Gutachtenerstattung erfolgt durch einen von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.